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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lohn + Gehalt Service GmbH
Ihr Netzwerkpartner für Lohn und Gehalt
Wilhelm-Weber-Str. 6
37073 Göttingen

(im nachfolgenden „LG Service” genannt)


§ 1 Allgemeines
1.1    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der LG Service.
1.2    Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
1.3    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und / oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss
2.1     Alle Angebote von LG Service sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
2.2     Der Umfang der von LG Service zu erbringenden Leistungen wird allein durch  eine etwaige Auftragsbestätigung und durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages festgelegt. Auch einseitig erteile Aufträge werden erst durch Bestätigung von LG Service gültig - ergänzend gelten die Geschäftsbedingungen von LG Service.
2.3     LG Service behält sich durch die Berücksichtigung zwingender Änderungen, durch rechtliche oder technische Normen bedingt, Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.

§ 3 Vertragsgegenstand
3.1    Vertragsgegenstand ist die Erbringung der im Angebot / Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen für die laufende Lohnabrechnung gemäß den Bestimmungen im Rahmen des § 6 Abs. 4 des StBerG. LG Service übt darüber hinaus keine steuer-, tarif- oder rechtsberatenden-, juristischen Tätigkeiten aus.
3.2    LG Service erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Basis des geschlossenen Vertrages. Mitarbeiter von LG Service sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden mit dem Kunden zu vereinbaren bzw. zu ergänzen; es gilt immer die ergänzende Schriftform.
3.3    LG Service wird mit den vom Kunden bereitgestellten Daten, in dessen Auftrag die gelieferten Stammdaten, Ergänzungsdaten und variable Daten, einrichten, erfassen und in Dateien speichern. Für die richtige und korrekte Datenbenennung und -übermittlung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
3.4    LG Service wird die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen bis zum abgestimmten Abrechnungstermin erbringen und die Abrechnung und Datenträger bzw. Abrechnungsunterlagen an den Kunden senden.
3.5    LG Service wird bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Auftraggeber über den Verzug rechtzeitig informieren und / oder bei  Bedarf, anstelle der geschuldeten Abrechnungen, übergangsweise Abschlagsabrechnungen erstellen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn kurzfristig Gesetzes-, Tarif- oder Steueränderungen berücksichtigt werden müssen. LG Service teilt dem Kunden unverzüglich mit Bekanntwerden dieser Gründe die Endauslieferungstermine mit.
3.6    Für die Installation gelieferter Erfassungssoftware von LG Service ist der Kunde selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch LG Service als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden und gesonderten Vereinbarung und werden separat berechnet.
3.7    Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden / Leistungsinhalt
4.1     Der Kunde hat LG Service alle für die Durchführung des Vertrages wichtigen und not-wendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.2     Der Kunde wird erstmals bei dem vereinbarten Vertragsbeginn bzw. Dienstleistungsaufnahme und anschließend vor jeder Abrechnung, auf eigene Kosten, die Lohnabrechnungsdaten in schriftlicher oder elektronischer Form an LG Service übermitteln, verbunden mit der Weisung, die Daten wie gemeldet, im Kundenauftrag zu verarbeiten. Für die richtige und korrekte Datenbenennung und -übermittlung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber meldet unaufgefordert zeitnah alle relevanten Daten, wie: Mitarbeiterneueinstellungen (umgehende Anmeldung bei den Krankenkassen durch LG Service), Mitarbeiter- und Tarifeinstufungen, Umstufungen, Lohn- und Gehaltserhöhungen bzw. alle Daten die für eine korrekte Abrechnung wesentlich und erforderlich sind und zwar so rechtzeitig, dass LG Service eine angemessene Be- und Verarbeitungszeit zur Verfügung steht. LG Service übernimmt keine Personalverwaltung (auch nicht teilweise). Gesetzliche Sondermeldungen (REHADAT, statische Erhebungen, Berufsgenossenschaft, etc.) bearbeitet LG Service nur auf Zuleitung.
4.3     Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich und berücksichtigt eigenständig die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sämtlicher Unterlagen, Belege und Auswertungen.

§ 5 Preise
5.1     Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Versendungskosten. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung und / oder des gültigen Dienstleistungsvertrages zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreise / Stundenlohnpreise nach Zeitaufwand berechnet.
5.2     LG Service stellt seine Dienstleistungen zeitnah in Rechnung. Die Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Alle von LG Service an den Kunden gelieferten Abrechnungen und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum von LG Service.
5.3     Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber ist LG Service berechtigt alle Leistungen zurückzubehalten bzw. einzustellen.

§ 6 Lieferfrist
6.1     Von LG Service genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2     Auftragsänderungen und Datennachlieferungen führen u. U. zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen und sollten ggf. vom Auftraggeber neu mit LG Service vereinbart werden.

§ 7 Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware oder Dienstleistung in Verzug, so ist LG Service nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere bei vorzeitiger Vertragskündigung des Auftraggebers. Verlangt LG Service Schadensersatz bzw. Vertragsabfindung, so beträgt dieser 80% des zu erwartenden Auftragswertes bezogen auf die Vertragsrestlaufzeit.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1     LG Service gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
8.2     Der Kunde hat LG Service aufgetretene Mängel und Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Dem Kunden stehen die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit LG Service die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von drei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige gelingt und sie auch innerhalb von zwei Wochen ab Eingang einer eventuell erneuten Mängelanzeige des Kunden fehlschlägt.
8.3     Fehlerhafte Bearbeitungen, Auswertungen die durch LG Service verursacht werden, berichtigt LG Service kostenlos. Fehlermeldungen müssen vor der nächsten Verarbeitung erfolgen.
8.4     LG Service haftet für das Verschulden ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und ihrer gesetzlichen Vertreter auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Die Höhe des Schadens ist begrenzt auf Schäden, welche aufgrund etwaiger vertraglicher Vereinbarungen vorhersehbar und typisch sind (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Mitverschulden durch den Auftraggeber mindern einen eventuellen Schaden entsprechend.
8.5     LG Service haftet außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter und andere mittelbare Schäden und Folgeschäden.

§ 9 Gefahrübergang, Gewährleistung bei Erfassungssoftware

9.1     Soweit LG Service Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von LG Service - gemeinsam mit einem Mitarbeiter von LG Service - unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
9.2     LG Service kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann LG Service darüber hinaus durch Überlassung einer neuen Version beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu erlangen.
9.3     Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. LG Service wird nach Eingang der Mängelrüge, nach eigener Wahl, entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die eine Fehlerbehebung ermöglichen.
9.4     Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung
10.1     LG Service verpflichtet sich in besonderer Weise alle Daten und ihr bekannt gewordenen Tatsachen des Auftraggebers im Hinblick auf die Verschwiegenheits-Pflicht sorgsam zu schützen und zu bewahren, die jeweils geltenden Datenschutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erfüllen und die organisatorischen, schutztechnischen Vorschriften einzuhalten. LG Service verpflichtet sich alle Daten sicher zu speichern, zu verwalten und streng vertraulich zu bewahren und Dritten nicht unbefugt zugänglich zu machen. LG Service wird vom Auftraggeber beauftragt, alle technischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zum Schutz vor Datenverlust zu treffen und ggf. vorzuschlagen, z.B.: Verschlüsselungssoftware für den Emailverkehr.
10.2     Die Verschwiegenheitspflicht wird hinfällig, wenn eine behördliche oder gerichtliche Anordnung diese Verpflichtung im Einzelfall aussetzt.
10.3     Die  Datenzulieferungen des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und im alleinigen Auftrag des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt und gespeichert. Die Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dies ist zwingend erforderlich, um Vertragszwecke zu erreichen (Betriebsprüfungen).
10.4     Im Rahmen des Datenschutzes wurden alle Mitarbeiter der LG Service, im Sinne des Datenschutzgesetzes und dessen gesetzlicher Bestimmungen schriftlich in gesonderten Vereinbarungen und Erklärungen, auf die Einhaltung des Datenschutzes und auf die absolute Verschwiegenheit verpflichtet.
10.5     Der Auftraggeber versichert, die gemäß Datenschutzgesetz nötigen erforderlichen Einwilligungen zur Datenübermittlung personenbezogener Daten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, an LG Service, von den zuständigen und betreffenden Personen, vor Übermittlung, eingeholt zu haben. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an LG Service verantwortlich.
10.6     Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt die Herausgabe der personenbezogenen Daten zu verlangen. Für den Fall, dass die Zusammenstellung und Aufbereitung des Datenpools mit einem erheblichen Zeitaufwand einher geht, ist LG Service berechtigt, diese Arbeiten gesondert (gemäß Preisliste) zu berechnen.
10.7     Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Vertragsbeendigung.

§ 11 Maßnahmen zur Sicherheit
Der Auftraggeber ist verpflichtet durch LG Service nicht beeinflussbare Gefahrenquellen in eigener Verantwortung auszuschalten: Nichtautorisierte Personen einzusetzen, nicht mehr autorisierte Personen an LG Service unverzüglich zu melden, nicht zertifizierte Programme aus dem Internet zu verwenden, bekannte Sicherheitslücken in Softwareprodukten zu schließen, etc..

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
12.1     Es wird ein gesonderter Dienstleistungsvertrag geschlossen. Der Vertrag ist schriftlich gemäß den dort vereinbarten Kündigungsfristen jeweils kündbar.
12.2     Im Falle der Kündigung wird LG Service alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Kunden zur Abholung bereitstellen oder auf Wunsch an diesen kostenpflichtig übersenden. Auf Wunsch erstellt LG Service, kostenpflichtig, für die archivierten Daten elektronische Datenträger entsprechend der gültigen Preislisten oder einem gesonderten Angebot.
12.3     Anschließend wird LG Service alle gespeicherten Daten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten und personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden löschen.
12.4     Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten die Leistungen von LG Service nicht in Anspruch genommen haben und hat der LG Service keinen entsprechenden Übersendungsauftrag erteilt, ist LG Service automatisch berechtigt, alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien zu vernichten bzw. alle gespeicherten Stammdaten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden zu löschen.

§ 13 Verjährung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
13.1     Ansprüche gegen LG Service verjähren nach zwei Jahren ab Entstehung der Ansprüche  und Kenntnis der Anspruchsumstände.
13.2     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göttingen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtstandvereinbarung vorliegen. LG Service ist berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lohn + Gehalt Service GmbH
Ihr Netzwerkpartner für Lohn und Gehalt
Wilhelm-Weber-Str. 6
37073 Göttingen

(im nachfolgenden „LG Service”genannt)

§ 1 Allgemeines
1.1    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der LG Service.
1.2    Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
1.3    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und / oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss
2.1     Alle Angebote von LG Service sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
2.2     Der Umfang der von LG Service zu erbringenden Leistungen wird allein durch  eine etwaige Auftragsbestätigung und durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages festgelegt. Auch einseitig erteile Aufträge werden erst durch Bestätigung von LG Service gültig - ergänzend gelten die Geschäftsbedingungen von LG Service.
2.3     LG Service behält sich durch die Berücksichtigung zwingender Änderungen, durch rechtliche oder technische Normen bedingt, Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.

§ 3 Vertragsgegenstand
3.1    Vertragsgegenstand ist die Erbringung der im Angebot / Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen für die laufende Lohnabrechnung gemäß den Bestimmungen im Rahmen des § 6 Abs. 4 des StBerG. LG Service übt darüber hinaus keine steuer-, tarif- oder rechtsberatenden-, juristischen Tätigkeiten aus.
3.2    LG Service erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Basis des geschlossenen Vertrages. Mitarbeiter von LG Service sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden mit dem Kunden zu vereinbaren bzw. zu ergänzen; es gilt immer die ergänzende Schriftform.
3.3    LG Service wird mit den vom Kunden bereitgestellten Daten, in dessen Auftrag die gelieferten Stammdaten, Ergänzungsdaten und variable Daten, einrichten, erfassen und in Dateien speichern. Für die richtige und korrekte Datenbenennung und -übermittlung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
3.4    LG Service wird die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen bis zum abgestimmten Abrechnungstermin erbringen und die Abrechnung und Datenträger bzw. Abrechnungsunterlagen an den Kunden senden.
3.5    LG Service wird bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Auftraggeber über den Verzug rechtzeitig informieren und / oder bei  Bedarf, anstelle der geschuldeten Abrechnungen, übergangsweise Abschlagsabrechnungen erstellen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn kurzfristig Gesetzes-, Tarif- oder Steueränderungen berücksichtigt werden müssen. LG Service teilt dem Kunden unverzüglich mit Bekanntwerden dieser Gründe die Endauslieferungstermine mit.
3.6    Für die Installation gelieferter Erfassungssoftware von LG Service ist der Kunde selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch LG Service als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden und gesonderten Vereinbarung und werden separat berechnet.
3.7    Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden / Leistungsinhalt
4.1     Der Kunde hat LG Service alle für die Durchführung des Vertrages wichtigen und not-wendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.2     Der Kunde wird erstmals bei dem vereinbarten Vertragsbeginn bzw. Dienstleistungsaufnahme und anschließend vor jeder Abrechnung, auf eigene Kosten, die Lohnabrechnungsdaten in schriftlicher oder elektronischer Form an LG Service übermitteln, verbunden mit der Weisung, die Daten wie gemeldet, im Kundenauftrag zu verarbeiten. Für die richtige und korrekte Datenbenennung und -übermittlung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber meldet unaufgefordert zeitnah alle relevanten Daten, wie: Mitarbeiterneueinstellungen (umgehende Anmeldung bei den Krankenkassen durch LG Service), Mitarbeiter- und Tarifeinstufungen, Umstufungen, Lohn- und Gehaltserhöhungen bzw. alle Daten die für eine korrekte Abrechnung wesentlich und erforderlich sind und zwar so rechtzeitig, dass LG Service eine angemessene Be- und Verarbeitungs-zeit zur Verfügung steht. LG Service übernimmt keine Personalverwaltung (auch nicht teilweise). Gesetzliche Sondermeldungen (REHADAT, statische Erhebungen, Berufsgenossenschaft, etc.) bearbeitet LG Service nur auf Zuleitung.
4.3     Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich und berücksichtigt eigenständig die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sämtlicher Unterlagen, Belege und Auswertungen.

§ 5 Preise
5.1     Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Versendungskosten. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung und / oder des gültigen Dienstleistungsvertrages zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreise / Stundenlohnpreise nach Zeitaufwand berechnet.
5.2     LG Service stellt seine Dienstleistungen zeitnah in Rechnung. Die Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Alle von LG Service an den Kunden gelieferten Abrechnungen und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum von LG Service.
5.3     Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber ist LG Service berechtigt alle Leistungen zurückzubehalten bzw. einzustellen.

§ 6 Lieferfrist
6.1     Von LG Service genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2     Auftragsänderungen und Datennachlieferungen führen u. U. zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen und sollten ggf. vom Auftraggeber neu mit LG Service vereinbart werden.

§ 7 Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware oder Dienstleistung in Verzug, so ist LG Service nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere bei vorzeitiger Vertragskündigung des Auftraggebers. Verlangt LG Service Schadensersatz bzw. Vertragsabfindung, so beträgt dieser 80% des zu erwartenden Auftragswertes bezogen auf die Vertragsrestlaufzeit.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
8.1     LG Service gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
8.2     Der Kunde hat LG Service aufgetretene Mängel und Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Dem Kunden stehen die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit LG Service die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von drei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige gelingt und sie auch innerhalb von zwei Wochen ab Eingang einer eventuell erneuten Mängelanzeige des Kunden fehlschlägt.
8.3     Fehlerhafte Bearbeitungen, Auswertungen die durch LG Service verursacht werden, berichtigt LG Service kostenlos. Fehlermeldungen müssen vor der nächsten Verarbeitung erfolgen.
8.4     LG Service haftet für das Verschulden ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und ihrer gesetzlichen Vertreter auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Die Höhe des Schadens ist begrenzt auf Schäden, welche aufgrund etwaiger vertraglicher Vereinbarungen vorhersehbar und typisch sind (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Mitverschulden durch den Auftraggeber mindern einen eventuellen Schaden entsprechend.
8.5     LG Service haftet außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter und andere mittelbare Schäden und Folgeschäden.

§ 9 Gefahrübergang, Gewährleistung bei Erfassungssoftware
9.1     Soweit LG Service Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von LG Service - gemeinsam mit einem Mitarbeiter von LG Service - unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
9.2     LG Service kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann LG Service darüber hinaus durch Überlassung einer neuen Version beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu erlangen.
9.3     Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. LG Service wird nach Eingang der Mängelrüge, nach eigener Wahl, entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die eine Fehlerbehebung ermöglichen.
9.4     Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung
10.1     LG Service verpflichtet sich in besonderer Weise alle Daten und ihr bekannt gewordenen Tatsachen des Auftraggebers im Hinblick auf die Verschwiegenheits-Pflicht sorgsam zu schützen und zu bewahren, die jeweils geltenden Datenschutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erfüllen und die organisatorischen, schutztechnischen Vorschriften einzuhalten. LG Service verpflichtet sich alle Daten sicher zu speichern, zu verwalten und streng vertraulich zu bewahren und Dritten nicht unbefugt zugänglich zu machen. LG Service wird vom Auftraggeber beauftragt, alle technischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zum Schutz vor Datenverlust zu treffen und ggf. vorzuschlagen, z.B.: Verschlüsselungssoftware für den Emailverkehr.
10.2     Die Verschwiegenheitspflicht wird hinfällig, wenn eine behördliche oder gerichtliche Anordnung diese Verpflichtung im Einzelfall aussetzt.
10.3     Die  Datenzulieferungen des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und im alleinigen Auftrag des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt und gespeichert. Die Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dies ist zwingend erforderlich, um Vertragszwecke zu erreichen (Betriebsprüfungen).
10.4     Im Rahmen des Datenschutzes wurden alle Mitarbeiter der LG Service, im Sinne des Datenschutzgesetzes und dessen gesetzlicher Bestimmungen schriftlich in gesonderten Vereinbarungen und Erklärungen, auf die Einhaltung des Datenschutzes und auf die absolute Verschwiegenheit verpflichtet.
10.5     Der Auftraggeber versichert, die gemäß Datenschutzgesetz nötigen erforderlichen Einwilligungen zur Datenübermittlung personenbezogener Daten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, an LG Service, von den zuständigen und betreffenden Personen, vor Übermittlung, eingeholt zu haben. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an LG Service verantwortlich.
10.6     Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt die Herausgabe der personenbezogenen Daten zu verlangen. Für den Fall, dass die Zusammenstellung und Aufbereitung des Datenpools mit einem erheblichen Zeitaufwand einher geht, ist LG Service berechtigt, diese Arbeiten gesondert (gemäß Preisliste) zu berechnen.
10.7     Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Vertragsbeendigung.

§ 11 Maßnahmen zur Sicherheit
Der Auftraggeber ist verpflichtet durch LG Service nicht beeinflussbare Gefahrenquellen in eigener Verantwortung auszuschalten: Nichtautorisierte Personen einzusetzen, nicht mehr autorisierte Personen an LG Service unverzüglich zu melden, nicht zertifizierte Programme aus dem Internet zu verwenden, bekannte Sicherheitslücken in Softwareprodukten zu schließen, etc..

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
12.1     Es wird ein gesonderter Dienstleistungsvertrag geschlossen. Der Vertrag ist schriftlich gemäß den dort vereinbarten Kündigungsfristen jeweils kündbar.
12.2     Im Falle der Kündigung wird LG Service alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Kunden zur Abholung bereitstellen oder auf Wunsch an diesen kostenpflichtig übersenden. Auf Wunsch erstellt LG Service, kostenpflichtig, für die archivierten Daten elektronische Datenträger entsprechend der gültigen Preislisten oder einem gesonderten Angebot.
12.3     Anschließend wird LG Service alle gespeicherten Daten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten und personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden löschen.
12.4     Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten die Leistungen von LG Service nicht in Anspruch genommen haben und hat der LG Service keinen entsprechenden Übersendungsauftrag erteilt, ist LG Service automatisch berechtigt, alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien zu vernichten bzw. alle gespeicherten Stammdaten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden zu löschen.

§ 13 Verjährung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
13.1     Ansprüche gegen LG Service verjähren nach zwei Jahren ab Entstehung der Ansprüche  und Kenntnis der Anspruchsumstände.
13.2     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtstandvereinbarung vorliegen. LG Service ist berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Stand August 2014